Mehrwertsteuer-Reform 2025: Das ändert sich – und was Unternehmen wissen sollten

Die Schweizer Mehrwertsteuer bekommt ein Update!

Wo kann man sparen? Welche Abzüge sind in der Schweiz möglich?

Ab dem 1. Januar 2025 treten Anpassungen der Mehrwertsteuerverordnung und des -gesetzes in Kraft. Was nach trockenen Fakten klingt, bringt tatsächlich einige interessante Änderungen mit sich – insbesondere für Unternehmen, die mit der Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode arbeiten.

Was genau das bedeutet und warum man jetzt schon einen Blick auf die neuen Regelungen werfen sollte, erklären wir Ihnen gerne in dieser informativen Übersicht:

Was ändert sich ab Januar 2025?

Im August 2024 hat der Bundesrat grünes Licht für die Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung gegeben. Während die Gesetzesänderungen nur eine Minderheit der Steuerpflichtigen betreffen, sind die Anpassungen der Verordnung relevanter – vor allem für Unternehmen, die mit Saldosteuersätzen arbeiten. Hier ein Überblick:

1. Neue Saldosteuersätze für 15 Prozent der Branchen

Ihre Branche könnte betroffen sein. Aber machen Sie sich keine Gedanken – die neuen Sätze dienen letztlich dazu, die Abrechnung zu vereinfachen und fairer zu gestalten.

2. Mehr Flexibilität für Multitalente

Unternehmen, die in mehreren Branchen tätig sind, dürfen künftig mehr als zwei Saldosteuersätze anwenden. Endlich entfällt das mühsame Rätselraten, welcher Satz in Kombination am günstigsten ist. Jede Branche bekommt einfach den passenden Satz – logisch und effizient.

3. Weniger Anreiz für den „Steuerspagat“

Vorsteuerkorrekturen machen die häufigen Wechsel zwischen der effektiven Methode und den Saldosteuersätzen unattraktiver.
Das Ziel: Steueroptimierung zurück in den Hintergrund rücken und den administrativen Aufwand tatsächlich reduzieren.

Portalpflicht: Die Zukunft wird digital

Noch geht es eine Weile, aber ab 2027 wird die elektronische Einreichung der Mehrwertsteuerdeklaration Pflicht – zumindest für diejenigen, die die Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode sowie Gruppenbesteuerung nutzen.

Wer bisher mit Papierformularen gearbeitet hat, sollte sich also rechtzeitig mit dem Portal vertraut machen.

Warum jetzt handeln?

Auch wenn die Änderungen erst 2025 in Kraft treten, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist.
Gerade bei den Saldosteuersätzen können Anpassungen nötig sein.
Unser Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um reibungslos ins neue Steuerjahr zu starten und buchen Sie einfach über den Kontaktbutton eine persönliche Beratung bei Hanna Treuhand.

Fazit: Weniger Bürokratie und (hoffentlich) mehr Klarheit

Die neuen Regelungen mögen auf den ersten Blick nach Mehraufwand klingen, haben aber ein klares Ziel: Die Vereinfachung der Steuerprozesse.
Mit einer klugen Vorbereitung und einer guten Treuhandberatung im Rücken wird das neue Jahr steuerlich gesehen gar nicht so übel. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie die Anpassungen für Ihr Unternehmen besprechen? Melden Sie sich bei uns – wir behalten für Sie den Durchblick!