Wesentliche Änderungen im Inkassorecht ab 2025 – Was Sie wissen müssen
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Heute stellen wir Ihnen wichtige Neuerungen im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts vor, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Diese Änderungen könnten bedeutende Auswirkungen auf die finanzielle Handhabung von Unternehmen haben, die im Handelsregister eingetragen sind.
Das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz zielt darauf ab, die Praxis der Betreibung zu verschärfen und missbräuchliche Konkurse zu verhindern.
Für juristische Personen und selbstständig Erwerbende beginnt eine neue Ära, in der offene Forderungen schneller als bisher beglichen werden müssen.
Dies bedeutet eine erhebliche Beschleunigung des Betreibungsprozesses.
Ab 2025 wird die Betreibung auf Konkurs zur Pflicht, wenn die Forderungen nicht fristgerecht beglichen werden.
Dies stellt eine strengere Vorgehensweise dar, da Unternehmen und Selbstständige, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, schneller mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Konkret bedeutet dies, dass innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Konkursverfahren eingeleitet werden kann, sollte keine Zahlung erfolgen.
Wir raten allen betroffenen Unternehmen, ihre Zahlungsabläufe sorgfältig zu prüfen und anzupassen, um das Risiko eines Konkurses zu minimieren. Es ist entscheidend, dass Sie als Unternehmer oder Finanzverantwortlicher die neuen Regelungen verstehen und entsprechend handeln.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie informiert und handeln Sie proaktiv, um Ihre Unternehmung sicher in die Zukunft zu führen.
Warum diese Eile bei der neuen Gesetzgebung?
Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, missbräuchliche Konkurse zu verhindern. Dies betrifft vor allem juristische Personen und Selbstständigerwerbende, die im Handelsregister eingetragen sind.
Unser Tipp: Lassen Sie es nicht auf einen Konkurs ankommen. Organisieren Sie Ihre Finanzen rechtzeitig und stellen Sie sicher, dass Ihre Beiträge fristgerecht bei den Gläubigern ankommen.
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