Der Bundesrat hat beschlossen, die EL-Reform auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Er hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.

Mit der EL-Reform können das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen gesichert und Fehlanreize im System beseitigt werden, erklärte der Bundesrat heute. Dabei würden insbesondere die Höchstbeträge für die Vergütung der Wohnkosten an die gestiegenen Mietzinsen angepasst. Das sei letztmals im Jahr 2001 der Fall gewesen. Auf der anderen Seite werde Vermögen bei der Berechnung der EL besser berücksichtigt.

Verordnungsänderungen betreffen verschiedene Kriterien

Die vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsänderungen betreffen insbesondere die Kriterien für die Einteilung der Gemeinden in drei Mietzinsregionen, die Anhebung der Neben- und der Heizkostenpauschalen, den Verzicht auf Einkommens- und Vermögenswerte, die anrechenbaren Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern und den Unterbruch des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Schweiz.

Die EL-Reform wird auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Den Kantonen bleibt so die notwendige Zeit für die Umsetzungsarbeiten.

 

Quelle:

https://vorsorgeexperten.ch/aktuelle-themen/artikel/die-reform-der-ergaenzungsleistungen-tritt-auf-den-1-januar-2021-in-kraft/